Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

§1 Verwender und Anwendungsbereich

Verwender der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma Recaster Software GmbH im folgenden auch Recaster genannt. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der auf der Webpräsenz www.maxlogo.de angebotenen Leistungen und Produkte der Recaster Software GmbH. Der Name MAXLOGO wird zur Kennzeichnung eines Geschäftsbereiches der Recaster Software GmbH verwendet. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mit einem Vertragsabschluss gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.

§2 Vertragsbeginn

Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsannahmebestätigung, die Recaster dem Kunden unter Nutzung der von ihm angegebenen E-Mail- oder Post-Adresse zustellt, zustande. Der Kunde kann seine Bestellung solange zurücknehmen, wie er von Recaster noch keine Auftragsannahmebestätigung erhalten haben.

Recaster behält sich vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen und keine Entwürfe anzufertigen, deren Inhalte gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen, unserer Ansicht nach rassistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhaltes sind sowie nach unserer Auffassung geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen.

§3 Preisgültigkeit

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt Ihres Bestelleingangs unter der Webpräsenz www.maxlogo.de ausgewiesen wurden und in unserer Auftragsannahmebestätigung bestätigt wurden.

§4 Vertragsablauf

Recaster beginnt mit den Arbeiten an dem Logo des Kunden, sobald Recaster die Bestellung des Kunden angenommen hat und ihm eine Auftragsannahmebestätigung an die von ihm angegebene E-Mail- oder Post-Adresse verschickt hat. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Kunde seine Erstentwürfe innerhalb von 3-5 Werktagen.

Die Lieferung der Endfassung des Logos erfolgt innerhalb eines Zeitraums, der von den Änderungswünschen und Reaktionszeiten des Kunden abhängig ist.

§5 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den bei Bestellung gültigen und unter der Webpräsenz www.maxlogo.de ausgewiesenen Preisen bzw. dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Vertrag, sobald der Kunde sich für einen der präsentierten Entwürfe entschieden hat. Rechnungen sind innerhalb von 8 Werktagen und ohne Abzug zahlbar.

§6 Definition "Erstentwurf"

Unter einem Erstentwurf versteht Recaster einen (elektronisch oder persönlich) überreichten Entwurf des Logos, der im Rahmen des gewählten Pakets und im Kundenauftrag von Recaster entwickelt werden soll. Die Anzahl der Erstentwürfe, die dem Kunden zustehen, ist vom gewählten Paket abhängig.

§7 Kündigungsrecht und "Zufriedenheitsgarantie"

Für den Fall, dass dem Kunden keiner der Erstentwürfe gefällt, kann er den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese Möglichkeit wird von Recaster als "Zufriedenheitsgarantie" bezeichnet. Dieser Begriff ist ausschließlich als Bezeichnung für das oben genannte Kündigungsrecht des Kunden zu verstehen.

Im Anwendungsfall bekommt der Kunde eine Rechnung über 49 Euro Bearbeitungsgebühr zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag dieser Rechnung wird sofort nach Rechnungserhalt fällig. In diesem Fall darf der Kunde keinen der Entwürfe verwenden und keine darauf basierenden Logos entwickeln oder durch Dritte entwickeln lassen; er besitzt keinerlei Rechte an dem ihm übersandtem Material.

Das oben genannte Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, sobald Recaster mit der weiteren Ausarbeitung beginnt, d.h. sobald der Kunde sich auf einen der ihm übersandten Erstentwürfe festgelegt hat. Die Festlegung durch den Kunden auf einen der Erstentwürfe kann nicht mehr von ihm zurückgenommen werden.

§8 Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, z.B. allgemeine Störungen der Kommunikation, Streik gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich und berechtigen Recaster, das Erbringen der betroffenen Leistung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Verzögerung der Dienstleistung von mehr als vier Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt oder wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Recaster teilt dem Kunden eine Leistungsverzögerung wegen höherer Gewalt unverzüglich mit. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in einem solchen Falle ausgeschlossen.

Hat Recaster sich zum Versand verpflichtet, so wird dieser für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

§9 Leistungsvorbehalt und Zahlungsverzug

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von Recaster. Bei außergewöhnlichen Leistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf einem Bankkonto von Recaster gutgeschrieben worden ist.

Der Kunde kommt nach Zugang einer Mahnung in Verzug. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Recaster vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Eine Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§10 Übergang der exklusiven Nutzungsrechte

Die dem Kunden präsentierten Entwürfe darf dieser nicht nutzen und nicht weitergeben. Erst mit der vollständigen Bezahlung des beim Bestellvorgang akzeptierten Preises erwirbt der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, exklusive Nutzungsrecht hinsichtlich der nach Abschluss der Korrekturphasen endgültigen Gestaltung.

§11 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung aller vertraglich zugesagten Leistungen. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Recaster kann zur Abgabe einer Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt.

§12 Verfallsklausel

Sollte eine Reaktion seitens des Kunden nach Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Übersendung der Entwürfe nach durchgeführter Änderungsbeauftragung ausgeblieben sein, so berechtigt dies Recaster zur Geltendmachung einer Aufwandspauschale in Höhe von 50% des Gesamtproduktpreises. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungserhalt fällig.

§13 Gemeinsames Urheberrecht und Referenz

Sollte der Kunde ohne Abstimmung mit Recaster Änderungen an einem gekauften Logo oder sonstigen Werken von Recaster vornehmen oder diese als Basis für ein neues Werk nutzen, so darf er Recaster nicht mehr als Schöpfer dieser Werke benennen.

Recaster kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§14 Papierkosten, Druckkosten, Versandkosten

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beinhaltet der Preis eines Produktes, das den Versand von Druckerzeugnissen beinhaltet, alle Papier-, Druck- und Versandkosten. Lieferungen sind ausschließlich innerhalb von Deutschland möglich.

§15 Farbtreue

Aufgrund von digitaler Verarbeitung und Aufbereitung ist Farbtreue nur bedingt möglich und unterliegt den technischen üblichen Beschränkungen. Recaster liefert die Logoentwürfe und das endgültig gestaltete Logo in digitaler Form, in der die Farben sind in branchenüblicher Art definiert wurden (z.B. RGB, CMYK, bzw. HKS oder Pantone). Die Beurteilung der Farbtreue kann ausschließlich auf Basis dieser Definitionen erfolgen. Darstellungsabweichungen sind nicht als Mangel anzusehen.

§16 Haftung

Recaster haftet nicht für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten bzw. für die Schutzfähigkeit von verwendeten Text- oder Bildern im Logo bzw. Teilen davon. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die wettbewerbsrechtliche und patent- und markenrechtliche Prüfung. Diese liegt nicht im Verantwortungsbereich von Recaster. Die Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Kunden.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Recaster nicht ausgeschlossen.

§17 Datenschutz

Es gelten alle Bestimmungen und Erklärungen der aktuellen Datenschutzerklärung, die unter der Webpräsenz www.maxlogo.de abrufbar ist. Sie ist verbindlicher und fester Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

§18 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Hagenburg. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, ist der Gerichtsstand Stadthagen. Die Rechtsgrundlage ist Deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts finden keine Anwendung.

§19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, soweit sie diesen Punkt beachtet hätten.

Stand: 01.10.2010